Anmeldebedingungen

für die Weiterbildung zum CE-Koordinator

§1 Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der Ingenieurbüro Köckemann GmbH wird kontinuierlich überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen in Technik, Organisation und Gesetzgebung angepasst. Daher kann es zu Abweichungen von dargestellten Seminarinhalten kommen.

§2 Das Team von Dozenten für die Weiterbildung zum CE-Koordinator setzt sich aus Hochschullehrern, Lehrbeauftragten und erfahrenen Fachleuten aus der Wirtschaft zusammen.
Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern Ingenieurbüro Köckemann GmbH.
Das Ingenieurbüro Köckemann behält sich das Recht vor, gegebenenfalls andere qualifizierte Dozenten als Ersatz einzusetzen. Das Ingenieurbüro Köckemann übernimmt keine Gewährleistung für die Inhalte und Aussagen der Dozenten.

§3 Der Lehrgang findet an dem angegebenen Veranstaltungsort gemäß dem Seminarprogramm bzw. der Webseite statt.
Änderungen sind vorbehalten.
Die Teilnehmer werden über die organisatorischen Details des Lehrgangs informiert, und eventuelle Abweichungen im Stundenplan werden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.

§4 Die Lehrgangsunterlagen werden entweder in gedruckter Form oder digital zur Verfügung gestellt.

§5 Es besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldung.

§6 Mit der Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie auch die Rechnung sowie eine Widerrufsbelehrung.
Eine Stornierung nach Ablauf dieser Frist führt zu einer Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % der Teilnehmergebühren.
Anmeldungen, die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden, müssen in voller Höhe bezahlt werden.
Es ist möglich, dass anstelle der angemeldeten Person eine Vertretung an dem Seminar teilnimmt.

§7 Die Ingenieurbüro Köckemann GmbH behält sich aus wirtschaftlichen Gründen das Recht vor, Lehrgänge bis 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben.
Dabei entstandene Kosten werden nicht vonseiten der Ingenieurbüro Köckemann GmbH übernommen.

§8 Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet, wenn Teilnehmer einen Lehrgang abbrechen oder an einer Prüfung nicht teilnehmen.
Wenn krankheitsbedingt eine Teilnahme nicht möglich ist oder vorzeitig abgebrochen werden muss, kann der Lehrgang bei dem Folgetermin fortgesetzt werden.
Es kann dabei die Zuzahlung einer Preisdifferenz anfallen, sofern die Preise für den Lehrgang zwischenzeitlich angehoben wurden.

Für eventuell erforderliche Nachprüfungen fallen zusätzliche Gebühren an.

§9 Eine Ratenzahlung ist nach Absprache mit dem Büro der Ingenieurbüro Köckemann GmbH gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.
Die letzte Rate muss bis zum Ende des Lehrgangs entrichtet sein.

§10 Der ermäßigte Lehrgangspreis gilt ausschließlich für eingeschriebene Studenten.
Für die Gewährung muss ein aktueller Immatrikulationsnachweis von einem deutschen Bildungsinstitut vorgelegt werden.
Bei Gewährung des ermäßigten Teilnahmepreises ist die Rechnungsstellung ausschließlich auf die teilnehmende Privatperson möglich.

§11 Falls eine staatliche oder andere externe Förderung nach der Anmeldung zu einem Lehrgang der Ingenieurbüro Köckemann GmbH von der entsprechenden Stelle nicht akzeptiert wird, muss der Teilnehmer die entstandenen Kosten selbst tragen.

§12 Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://ce-safety.de/dsgvo/Kunden.pdf